Jährliches Dokument nach § 10 WpPG

Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen.


Die transtec Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 die nachfolgenden Informationen veröffentlicht:


Finanzberichte gemäß §§ 37v, 37w, 37x, 37y WpHG
Finanzkalender 2009
Ad-hoc-Mitteilungen gemäß § 15 WpHG
Mitteilungen über Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG
Mitteilungen über Beteiligungen an der transtec AG gemäß § 26 WpHG
Entwicklung der Stimmrechte und Aktienanzahl der transtec AG gemäß § 26a WpHG

Tübingen, im April 2010


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