Jährliches Dokument nach § 10 WpPG
Nach § 10 des am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetzes (WpPG) sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, mindestens einmal jährlich bestimmte kapitalmarktrelevante Informationen, die sie in den vorausgegangenen zwölf Monaten veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt haben, in einem Dokument zusammenzufassen und dem Publikum zugänglich zu machen.Die transtec Aktiengesellschaft hat im Geschäftsjahr 2009 die nachfolgenden Informationen veröffentlicht:
Finanzberichte gemäß §§ 37v, 37w, 37x, 37y WpHG
- Jahresabschluss, Konzernabschluss 2008 nebst Lagebericht (pdf | 1,5 MB)
- Lagebericht 2008 der transtec AG (pdf | 102 KB)
- Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 06.05.2009 (pdf | 22 KB)
- Halbjahresfinanzbericht 2009 vom 26.08.2009 (pdf | 433 KB)
- Zwischenmitteilung der Geschäftsführung vom 11.11.2009 (pdf | 23 KB)
Finanzkalender 2009
- Veröffentlichung Konzernabschluss / Jahresabschluss 2008 am 16.04.2009
- Veröffentlichung Zwischenmitteilung der Geschäftsführung am 06.05.2009
- Ordentliche Hauptversammlung 2009 am 09.07.2009 (pdf |178 KB)
Die Einberufung erfolgte am 25.05.2009 im elektronischen Bundesanzeiger. - Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht am 26.08.2009
- Veröffentlichung Zwischenmitteilung der Geschäftsführung am 11.11.2009
Ad-hoc-Mitteilungen gemäß § 15 WpHG
Mitteilungen über Directors’ Dealings gemäß § 15a WpHG
Mitteilungen über Beteiligungen an der transtec AG gemäß § 26 WpHG
- In 2009 gab es keine Mitteilungen über Stimmrechtsveränderungen.
Entwicklung der Stimmrechte und Aktienanzahl der transtec AG gemäß § 26a WpHG
- In 2009 gab es keine Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte.
Tübingen, im April 2010