Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte

Mit Inkrafttreten des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes am 1. Juli 2002 müssen gemäß § 15a Wertpapierhandelsgesetz die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der transtec AG den Erwerb oder die Veräußerung von eigenen Aktien melden. Auch der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in Ziffer 6.6 eine Empfehlung zur Offenlegung solcher Wertpapiergeschäfte. Neben den Kauf- und Verkaufsgeschäften in transtec Aktien müssen auch weitere Wertpapiergeschäfte mit Bezug auf die transtec Aktie gemeldet werden.
Meldepflichtig sind ferner Wertpapiergeschäfte der Ehepartner, der eingetragenen Lebenspartner sowie von Verwandten ersten Grades.





Aktienkäufe und -verkäufe der Organträger der transtec AG im Überblick:

Archiv 2009
Archiv 2008
Archiv 2007
Archiv 2006
Archiv 2005
Archiv bis 31.12.2004




Stand 31.12.2009

Aktien Aufsichtsrat
Bernhard Bruscha: 2.989.462
 
Aktien Vorstand
Hans-Jürgen Bahde: 50.000
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